Ab 24.3.2022 gilt FFP2-Maskenpflicht in Bibliotheken
Ab 24.3.2022 gilt für Öffentliche Bibliotheken wieder eine FFP2-Maskenpflicht (Mund-Nasen-Schutz für Kinder ab 6 Jahren bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres, Schwangere, Ausnahme bei Vorliegen gesundheitlicher Gründe)